Garbeck mal anders...
Einer der Höhepunkte unseres jährlichen Vereinslebens ist zweifelsohne "Alle Jecke danze"
Jeden Karnevalssamstag heißt es dann: "Wer hat das schönste Kostüm?" Immer wieder findet der Karneval nicht nur bei der Garbecker Bevölkerung sondern auch bei vielen Auswärtigen großen Anklang.
Mit Hilfe vieler Mitglieder gelingt es uns jedes Jahr die Schützenhalle in eine bunte und fröhliche Karnevalshochburg zu verwandeln. Mit Karnevalshits und anderer Stimmungsmusik bringt das Team von SAL dann alle Jecken so richtig in Fahrt. Zur Bewertung der schönsten Kostüme werden am Eingang Start-Nr. vergeben, die am Kostüm befestigt werden. Eine unabhängige Jury bewertet die teilnehmenden Verkleidungen und gibt kurz vor Mitternacht ihre Wertung bekannt. Der erste Platz wird mit € 150,-- belohnt. Der zweite kann sich über ein 30 ltr. Faß Bier freuen und der 3.-5. Platz erhält weitere Geldgewinne. Mitmachen lohnt sich also auf jeden Fall.
Mit dem "groß Reinemachen" beenden wir Sonntags dann unsere Karnevals-Session, bevor es heißt:
"Am Aschermittwoch ist alles vorbei."
Bringt Euren Personalausweis mit, damit wir Euer Alter eindeutig feststellen können! Wer sich nicht ausweisen kann, wird als „U 16“ eingestuft und hat keinen Zutritt, auch wenn er eine gültige Eintrittskarte hat! Wenn Ihr zwischen 16 und 18 seid und Mama und/oder Papa mit Euch zum „Karneval in Garbeck“ gehen, dürft Ihr bis zum Ende bleiben. Oder lasst Eure Eltern eine volljährige Person beauftragen, die die Aufsicht für Euch während der Veranstaltung übernimmt und für Euch unterschreibt. Dann dürft Ihr zusammen mit Eurer Aufsichtsperson bis zum Ende bleiben. Das Personal ist hiervon aber ausgenommen!!! Das Formular hierfür, liebevoll "Muttizettel" genannt, bekommt Ihr hier als Download. |
Es gilt das Jugendschutzgesetz, kurz und knapp ist es hier zusammengefasst:
Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen laut Jugendschutzgesetz die
Veranstaltung nicht besuchen! (auch nicht mit "Muttizettel") Jugendliche von 16 bis 18 Jahren dürfen nur Bier oder Wein trinken, jedoch keinen Schnaps. Ebenfalls ist es Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet, zu rauchen. |